Wir erstellen medizinische Gutachten für:
- Berufsgenossenschaften
- Gerichte
- Private Versicherungsträger
- Rentenversicherungsträger
- Sozialversicherungen
Gutachten werden von Sachverständigen erstellt – so auch in der Medizin. Fragen nach Verletzungsfolgen und sich daraus gegebenenfalls ergebenden Anspruch auf Anerkennung als Unfallfolge oder Anspruch auf Leistungen werden anhand von Gutachten geklärt.
Gutachten werden teils nur nach Aktenlage, also anhand vorgelegter Krankengeschichten, bearbeitet. Meist erfolgt eine Begutachtung jedoch durch ein eingehendes Gespräch zum Unfall- und Erkrankungsverlauf, einer ausführlichen körperlichen Untersuchung sowie nötigenfalls Zusatzuntersuchungen wie z. B. Röntgen.
Welche Form der Begutachtung erfolgt, legt die Versicherung fest und erteilt dem hierzu qualifizierten Arzt einen Gutachtensauftrag.
Die „Einschätzung“ der zum Gutachtenszeitpunkt bestehenden Unfallfolgen geschieht durch definierte Regeln nach Fachliteratur. Damit sind Neutralität und Nachvollziehbarkeit der Bewertung sichergestellt.